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   VGH Bayern, 04.03.2019 - 20 ZB 17.31665   

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https://dejure.org/2019,5455
VGH Bayern, 04.03.2019 - 20 ZB 17.31665 (https://dejure.org/2019,5455)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.03.2019 - 20 ZB 17.31665 (https://dejure.org/2019,5455)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. März 2019 - 20 ZB 17.31665 (https://dejure.org/2019,5455)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3
    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache mangels Klärungsbedarfs (Rückkehrer nach Syrien)

  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Gefahr von Folter im Falle der Rückkehr eines Asylbewerbers nach Syrien

  • rewis.io

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache mangels Klärungsbedarfs (Rückkehrer nach Syrien)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3
    Asylantragstellung; beachtliche Wahrscheinlichkeit; Darlegungsanforderung; Einziehung; Flüchtlingseigenschaft; Klärungsbedürftigkeit; Syrien; Folter; Zulassungsgrund; Krankheit

  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3
    Nachweis der Gefahr von Folter im Falle der Rückkehr eines Asylbewerbers nach Syrien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30338

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 20 ZB 17.31665
    Diese Frage ist ungeachtet der Darlegungsanforderungen nicht klärungsbedürftig, da sie durch die Rechtsprechung des 21. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 12.12.2016 - 21 B 16.30338 - juris, Leitsatz und Rn. 28 ff; U.v. 21.3.2017 - 21 B 16.31013 - juris, 1. Orientierungssatz, Rn. 52 bis 72; U.v. 20.6.2018 - 21 B 18.30853 - juris Rn. 22 bis 38) geklärt ist.
  • VGH Bayern, 21.03.2017 - 21 B 16.31013

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für jungen syrischen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 20 ZB 17.31665
    Diese Frage ist ungeachtet der Darlegungsanforderungen nicht klärungsbedürftig, da sie durch die Rechtsprechung des 21. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 12.12.2016 - 21 B 16.30338 - juris, Leitsatz und Rn. 28 ff; U.v. 21.3.2017 - 21 B 16.31013 - juris, 1. Orientierungssatz, Rn. 52 bis 72; U.v. 20.6.2018 - 21 B 18.30853 - juris Rn. 22 bis 38) geklärt ist.
  • VGH Bayern, 20.06.2018 - 21 B 18.30853

    Asyl, Syrien: Keine politische Verfolgung allein wegen des Asylantrags und des

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 20 ZB 17.31665
    Diese Frage ist ungeachtet der Darlegungsanforderungen nicht klärungsbedürftig, da sie durch die Rechtsprechung des 21. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 12.12.2016 - 21 B 16.30338 - juris, Leitsatz und Rn. 28 ff; U.v. 21.3.2017 - 21 B 16.31013 - juris, 1. Orientierungssatz, Rn. 52 bis 72; U.v. 20.6.2018 - 21 B 18.30853 - juris Rn. 22 bis 38) geklärt ist.
  • VGH Bayern, 21.03.2017 - 21 B 16.31011

    Keine flüchtlingsrelevante Verfolgung aufgrund der Freistellung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 20 ZB 17.31665
    Zu dieser Konstellation wurde auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. März 3.2017 - 21 B 16.31011 - juris, insbesondere Rn. 73 ff verwiesen, in dem der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat, dass ein wegen Militärdienstuntauglichkeit vom Militärdienst freigestellter syrischer Staatsangehöriger nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr als Oppositioneller betrachtet und einer flüchtlingsrelevanten Verfolgung ausgesetzt wird (Leitzsatz).
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